Personal – Lohnbeiträge ändern: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Helper
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(24 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Auf Anfang 2011 steigen die Beitragssätze für die ALV und die EO.
==Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020==


ALV:
Der Lohnbeitrag an die AHV steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.<br>
Alter Satz: 2%
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Neuer Satz 2,2% (Arbeitgeber & Arbeitnehmer je zur Hälfte)


EO:
Für die Lohnabrechnungen gelten ab Januar 2020 folgende Beitragssätze:
Alter Satz: 0,3%
Neuer Satz: 0,5% (Arbeitgeber & Arbeitnehmer je zur Hälfte)


Gehen Sie nun im Helper wie folgt vor, um diese neuen Sätze einzugeben:
{| class="wikitable"
|+Arbeitsnehmerbeiträge
|-
|'''AHV'''
|bisher&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;4.2%
|neu&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;4.35%
|-
|'''IV'''
|bisher&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;0.7%
|weiterhin&nbsp;&nbsp;&nbsp;0.7%
|-
|'''EO'''
|bisher&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;0.225%
|weiterhin&nbsp;&nbsp;&nbsp;0.225%
|-
|'''Total AHV/IV/EO&nbsp;&nbsp;'''
|bisher&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;5.125%
|neu&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;5.275%
|}


Machen Sie diese Änderungen idealerweise nachdem Sie alle Löhne für 2010 (auch Grati, Boni etc.) und bevor Sie den ersten Lohn für 2011 erstellen (also etwa Mitte Januar).
Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommt für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich zusätzlich 0.5% Solidaritätsbeitrag).


==Anpassen des ALV-Satzes==
==Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»==
*Gehen Sie in Hauptmaske: Personal: Abzüge/Zuschläge.
*Klicken Sie in der Liste der Abzüge den Abzug an, der die ALV enthält.
*Klicken Sie auf 'Ändern' und erhöhen Sie den prozentualen Abzug um 0,1 %
*Klicken Sie auf 'Ok'
*Der Helper fragt nun, ob der geänderte Satz bei allen Angestellten in Zukunft verwendet werden soll. Beantworten Sie die Frage mit 'Yes'.


==Anpassen des EO-Satzes==
Passen Sie den AHV-Abzug erst an, nachdem Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt und als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.), jedoch noch vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020.
*Gehen Sie in Hauptmaske: Personal: Abzüge/Zuschläge.
 
*Klicken Sie in der Liste der Abzüge den Abzug an, der die EO enthält.
==Vorgehen bei der Anpassung==
*Klicken Sie auf 'Ändern' und erhöhen Sie den prozentualen Abzug um 0,1 %
*Öffnen Sie das Fenster [[Personal – Zuschläge/Abzüge|'''Personal –> Zuschläge/Abzüge''']], in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen zur Anwendung kokmmen.
*Klicken Sie auf 'Ok'
*Erhöhen Sie den <span style="color:#FF0000">Minuswert</span> für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent auf <span style="color:#FF0000">-5.275</span>.
*Der Helper fragt nun, ob der geänderte Satz bei allen Angestellten in Zukunft verwendet werden soll. Beantworten Sie die Frage mit 'Yes'.
*Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit «OK».
 
[[Datei:Fenster Abzüge Zuschläge AHV 2020.png]]
 
*Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes».
:Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen.
:Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen.
 
https://www.helper.ch/wiki/images/AbzugSatzaenderung.png
 
==Manuelle Anpassung bei Nachügler-Lohnabrechnung==
Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen für das Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert des AHV/IV/EO-Abzuges in der einzelnen Lohnabrechnung über [[Verwaltung#Feldreferenzen|«Zuschläge/Abzüge»]] manuell und einmalig zurücksetzen.
 
&uarr; [[Personal]]
 
[[Kategorie:Handbuch Helper]]

Aktuelle Version vom 16. November 2019, 11:56 Uhr

Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020

Der Lohnbeitrag an die AHV steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

Für die Lohnabrechnungen gelten ab Januar 2020 folgende Beitragssätze:

Arbeitsnehmerbeiträge
AHV bisher    4.2% neu           4.35%
IV bisher    0.7% weiterhin   0.7%
EO bisher    0.225% weiterhin   0.225%
Total AHV/IV/EO   bisher    5.125% neu           5.275%

Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommt für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich zusätzlich 0.5% Solidaritätsbeitrag).

Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»

Passen Sie den AHV-Abzug erst an, nachdem Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt und als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.), jedoch noch vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020.

Vorgehen bei der Anpassung

  • Öffnen Sie das Fenster Personal –> Zuschläge/Abzüge, in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen zur Anwendung kokmmen.
  • Erhöhen Sie den Minuswert für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent auf -5.275.
  • Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit «OK».

  • Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes».
Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen.
Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen.

https://www.helper.ch/wiki/images/AbzugSatzaenderung.png

Manuelle Anpassung bei Nachügler-Lohnabrechnung

Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen für das Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert des AHV/IV/EO-Abzuges in der einzelnen Lohnabrechnung über «Zuschläge/Abzüge» manuell und einmalig zurücksetzen.

Personal