Personal – Lohnbeiträge ändern: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf Anfang 2011 steigen die Beitragssätze für die ALV und die EO.
==Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020==


ALV:
Der Lohnbeitrag an die AHV steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.<br>
Alter Satz: 2%
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Neuer Satz 2,2% (Arbeitgeber & Arbeitnehmer je zur Hälfte)


EO:
Für die Lohnabrechnungen gelten ab Januar 2020 folgende Beitragssätze:
Alter Satz: 0,3%
Neuer Satz: 0,5% (Arbeitgeber & Arbeitnehmer je zur Hälfte)


Das ergibt in der Regel im Helper folgende '''neuen Abzüge für 2011''':
{| class="wikitable"
AHV, IV, EO, ALV: 6,25%
|+Arbeitsnehmerbeiträge
AHV, IV, EO: 5,15%
|-
AHV, IV: 4,9%
|'''AHV'''
ALV: 1,1%
|bisher&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;4.2%
EO: 0,25%
|neu&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;4.35%
|-
|'''IV'''
|bisher&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;0.7%
|weiterhin&nbsp;&nbsp;&nbsp;0.7%
|-
|'''EO'''
|bisher&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;0.225%
|weiterhin&nbsp;&nbsp;&nbsp;0.225%
|-
|'''Total AHV/IV/EO&nbsp;&nbsp;'''
|bisher&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;5.125%
|neu&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;5.275%
|}


Gehen Sie nun im Helper wie folgt vor, um diese neuen Sätze einzugeben:
Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommt für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich zusätzlich 0.5% Solidaritätsbeitrag).


Machen Sie diese Änderungen idealerweise nachdem Sie alle Löhne für 2010 (auch Grati, Boni etc.) und bevor Sie den ersten Lohn für 2011 erstellen (also etwa Mitte Januar).
==Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»==


==Anpassen des ALV-Satzes==
Passen Sie den AHV-Abzug erst an, nachdem Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt und als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.), jedoch noch vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020.
*Gehen Sie in Hauptmaske: Personal: Abzüge/Zuschläge.
http://www.helper.ch/wiki/images/AbzugZuschlag.png
*Klicken Sie in der Liste der Abzüge den Abzug an, der die ALV enthält.
*Klicken Sie auf 'Ändern' und erhöhen Sie den prozentualen Abzug um 0,1 %
*Klicken Sie auf 'Ok'
*Beantworten Sie die folgende Frage mit 'Yes'.
http://www.helper.ch/wiki/images/AbzugSatzaenderung.png


==Anpassen des EO-Satzes==
==Vorgehen bei der Anpassung==
*Gehen Sie in Hauptmaske: Personal: Abzüge/Zuschläge. (wie oben)
*Öffnen Sie das Fenster [[Personal – Zuschläge/Abzüge|'''Personal –> Zuschläge/Abzüge''']], in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen zur Anwendung kokmmen.
*Klicken Sie in der Liste der Abzüge den Abzug an, der die EO enthält.
*Erhöhen Sie den <span style="color:#FF0000">Minuswert</span> für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent auf <span style="color:#FF0000">-5.275</span>.
*Klicken Sie auf 'Ändern' und erhöhen Sie den prozentualen Abzug um 0,1 %
*Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit «OK».
*Klicken Sie auf 'Ok'
*Beantworten Sie die folgende Frage mit 'Yes'. (wie oben)


==Bemerkungen==
[[Datei:Fenster Abzüge Zuschläge AHV 2020.png]]
*Es kann sein, dass bei Ihnen, wie auf dem Beispiel im Bild, ALV und EO im selben Abzug enthalten sind. Dann können Sie ihn natürlich direkt um 0,2% erhöhen.
 
*Beachten Sie, dass bei der ALV wie bisher für Einkommen über CHF 10'500/Monat ein Solidaritätsbeitrag von 1 % (Arbeitgeber & Arbeitnehmer je zur Hälfte) fällig wird. Diesen müssen Sie manuell berechnen und bei den entsprechenden Angestellten eingeben.
*Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes».
:Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen.
:Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen.
 
https://www.helper.ch/wiki/images/AbzugSatzaenderung.png
 
==Manuelle Anpassung bei Nachügler-Lohnabrechnung==
Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen für das Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert des AHV/IV/EO-Abzuges in der einzelnen Lohnabrechnung über [[Verwaltung#Feldreferenzen|«Zuschläge/Abzüge»]] manuell und einmalig zurücksetzen.
 
&uarr; [[Personal]]
 
[[Kategorie:Handbuch Helper]]

Aktuelle Version vom 16. November 2019, 11:56 Uhr

Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020

Der Lohnbeitrag an die AHV steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

Für die Lohnabrechnungen gelten ab Januar 2020 folgende Beitragssätze:

Arbeitsnehmerbeiträge
AHV bisher    4.2% neu           4.35%
IV bisher    0.7% weiterhin   0.7%
EO bisher    0.225% weiterhin   0.225%
Total AHV/IV/EO   bisher    5.125% neu           5.275%

Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommt für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich zusätzlich 0.5% Solidaritätsbeitrag).

Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»

Passen Sie den AHV-Abzug erst an, nachdem Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt und als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.), jedoch noch vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020.

Vorgehen bei der Anpassung

  • Öffnen Sie das Fenster Personal –> Zuschläge/Abzüge, in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen zur Anwendung kokmmen.
  • Erhöhen Sie den Minuswert für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent auf -5.275.
  • Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit «OK».

  • Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes».
Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen.
Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen.

https://www.helper.ch/wiki/images/AbzugSatzaenderung.png

Manuelle Anpassung bei Nachügler-Lohnabrechnung

Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen für das Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert des AHV/IV/EO-Abzuges in der einzelnen Lohnabrechnung über «Zuschläge/Abzüge» manuell und einmalig zurücksetzen.

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