Personal – Lohnbeiträge ändern: Unterschied zwischen den Versionen
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==Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020== | |||
Der Lohnbeitrag an die AHV steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.<br> | |||
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig. | |||
Für die Lohnabrechnungen gelten ab Januar 2020 folgende Beitragssätze: | |||
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Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommt für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich zusätzlich 0.5% Solidaritätsbeitrag). | |||
==Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»== | |||
Passen Sie den AHV-Abzug erst an, nachdem Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt und als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.), jedoch noch vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020. | |||
== | ==Vorgehen bei der Anpassung== | ||
* | *Öffnen Sie das Fenster [[Personal – Zuschläge/Abzüge|'''Personal –> Zuschläge/Abzüge''']], in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen zur Anwendung kokmmen. | ||
*Erhöhen Sie den <span style="color:#FF0000">Minuswert</span> für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent auf <span style="color:#FF0000">-5.275</span>. | |||
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*Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes». | |||
:Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen. | |||
:Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen. | |||
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==Manuelle Anpassung bei Nachügler-Lohnabrechnung== | |||
Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen für das Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert des AHV/IV/EO-Abzuges in der einzelnen Lohnabrechnung über [[Verwaltung#Feldreferenzen|«Zuschläge/Abzüge»]] manuell und einmalig zurücksetzen. | |||
↑ [[Personal]] | |||
[[Kategorie:Handbuch Helper]] |
Aktuelle Version vom 16. November 2019, 11:56 Uhr
Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020
Der Lohnbeitrag an die AHV steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Für die Lohnabrechnungen gelten ab Januar 2020 folgende Beitragssätze:
AHV | bisher 4.2% | neu 4.35% |
IV | bisher 0.7% | weiterhin 0.7% |
EO | bisher 0.225% | weiterhin 0.225% |
Total AHV/IV/EO | bisher 5.125% | neu 5.275% |
Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommt für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich zusätzlich 0.5% Solidaritätsbeitrag).
Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»
Passen Sie den AHV-Abzug erst an, nachdem Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt und als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.), jedoch noch vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020.
Vorgehen bei der Anpassung
- Öffnen Sie das Fenster Personal –> Zuschläge/Abzüge, in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen zur Anwendung kokmmen.
- Erhöhen Sie den Minuswert für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent auf -5.275.
- Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit «OK».
- Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes».
- Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen.
- Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen.
https://www.helper.ch/wiki/images/AbzugSatzaenderung.png
Manuelle Anpassung bei Nachügler-Lohnabrechnung
Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen für das Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert des AHV/IV/EO-Abzuges in der einzelnen Lohnabrechnung über «Zuschläge/Abzüge» manuell und einmalig zurücksetzen.
↑ Personal