Personal – Zuschläge/Abzüge: Unterschied zwischen den Versionen
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:Der tatsächliche Betrag ist in der Lohnabrechnung sichtbar. In der Regel ist der Bruttolohn massgebend. | :Der tatsächliche Betrag ist in der Lohnabrechnung sichtbar. In der Regel ist der Bruttolohn massgebend. |
Aktuelle Version vom 29. Dezember 2021, 13:32 Uhr
Dieses Fenster finden Sie unter Personal -> Zuschläge/Abzüge.
Hier können Sie alle möglichen Abzüge (z. B. Beiträge an die Sozialversicherungen) oder Zuschläge (z. B. Familienzulagen), die in Ihrem Betrieb Anwendung finden, als Vorlagen erfassen.
Um nachträgliche Aufwände zu vermeiden, empfiehlt sich bei Spezial- und möglichen Grenzfällen eine vertiefte Recherche und Überprüfung (z. B. Quellensteuer, Schwellenwert bei ALV usw.).
Feldreferenzen
- Obere Liste
- Hier sehen Sie alle bestehenden Einträge.
- Abzug vom Bruttolohn
- Wählen Sie das an, damit der Betrag vom Bruttolohn des Angestellten abgezogen wird.
- Abzug vom Nettolohn
- Wählen Sie das an, damit der Betrag vom Nettolohn des Angestellten abgezogen wird.
- Lohnbestandteil
- Wählen Sie das an, wenn die Beträge Bestandteil des Lohnes sein sollen (z.B. Fixlohn).
- Name
- Geben Sie hier eine eindeutige Bezeichnung ein. Diese erscheint auch auf der Lohnabrechnung.
- Untere Liste
- Hier sehen Sie die fixen und prozentualen Werte für jeden Eintrag. Da die Werte mit der Zeit ändern (zB AHV), können Sie hier mehrere Beträge/Sätze mit einem Gültigkeitdatum eingeben.
- Ab Datum (Spalte)
- Hier können Sie eingeben, ab wann der Betrag verwendet werden soll. Er gilt dann bis zum Eintrag mit dem nächsthöheren Datum.
- Fixer Betrag (Spalte)
- Falls es sich um einen fixen Betrag handelt, können Sie diesen hier eingeben (z. B. Abzug für Parkplatzbenutzung).
- Falls es sich um einen Lohnabzug handelt, geben Sie immer einen Minuswert ein.
- Prozentualer Betrag (Spalte)
- Geben Sie hier einen Wert, falls es sich um einen prozentualen Lohnanteil handelt (AHV, UVG usw.)
- Falls es sich um einen Lohnabzug handelt, geben Sie immer einen Minuswert ein.
- Der tatsächliche Betrag ist in der Lohnabrechnung sichtbar. In der Regel ist der Bruttolohn massgebend.
- Untergrenze/Obergrenze
- Hier können Sie für die einzelnen Abzüge/Zuschläge eine Unter- und Obergrenze festlegen.
- Codebuchstaben für Lohnausweis
- Geben Sie hier bei Bedarf den Code als Referenz für den Lohnausweis ein.
- Buchhaltungskonto
- Geben Sie hier das Buchhaltungskonto an, auf welches der Betrag gebucht werden soll.
- Arbeitgeber/Arbeitnehmer
- Die hier erfassten Werte gelten in der Regel für den Arbeitnehmeranteil.
- Taste «Liste drucken»
- Geben Sie hier eine detaillierte Ansicht aller erfassten Zuschläge/Abzüge aus.
Link zum Bundesamt für Sozialversicherungen
aktuelle Sozialversicherungsbeiträge
In diesem Fenster können Sie den Lohn und die Abzüge/Zuschläge des Angestellten erfassen. Für Feldreferenzen besuchen Sie bitte die Seite Zuschläge/Abzüge.
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