Personal – Lohnbeiträge ändern: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf Anfang 2011 steigen die Beitragssätze für die ALV und die EO.
==Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020==


ALV:
Der Lohnbeitrag an die AHV steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.<br>
Alter Satz: 2%
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Neuer Satz 2,2% (Arbeitgeber & Arbeitnehmer je zur Hälfte)


EO:
Für die Lohnabrechnungen gelten ab Januar 2020 folgende Beitragssätze:
Alter Satz: 0,3%
Neuer Satz: 0,5% (Arbeitgeber & Arbeitnehmer je zur Hälfte)


Gehen Sie nun im Helper wie folgt vor, um diese neuen Sätze einzugeben:
{| class="wikitable"
|+Arbeitsnehmerbeiträge
|-
|'''AHV'''
|bisher&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;4.2%
|neu&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;4.35%
|-
|'''IV'''
|bisher&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;0.7%
|weiterhin&nbsp;&nbsp;&nbsp;0.7%
|-
|'''EO'''
|bisher&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;0.225%
|weiterhin&nbsp;&nbsp;&nbsp;0.225%
|-
|'''Total AHV/IV/EO&nbsp;&nbsp;'''
|bisher&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;5.125%
|neu&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;5.275%
|}


Machen Sie diese Änderungen idealerweise nachdem Sie alle Löhne für 2010 (auch Grati, Boni etc.) und bevor Sie den ersten Lohn für 2011 erstellen (also Mitte Januar).
Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommt für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich zusätzlich 0.5% Solidaritätsbeitrag).
==Anpassen des ALV-Satzes==
 
==Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»==
 
Passen Sie den AHV-Abzug erst an, nachdem Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt und als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.), jedoch noch vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020.
 
==Vorgehen bei der Anpassung==
*Öffnen Sie das Fenster [[Personal – Zuschläge/Abzüge|'''Personal –> Zuschläge/Abzüge''']], in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen zur Anwendung kokmmen.
*Erhöhen Sie den <span style="color:#FF0000">Minuswert</span> für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent auf <span style="color:#FF0000">-5.275</span>.
*Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit «OK».
 
[[Datei:Fenster Abzüge Zuschläge AHV 2020.png]]
 
*Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes».
:Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen.
:Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen.
 
https://www.helper.ch/wiki/images/AbzugSatzaenderung.png
 
==Manuelle Anpassung bei Nachügler-Lohnabrechnung==
Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen für das Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert des AHV/IV/EO-Abzuges in der einzelnen Lohnabrechnung über [[Verwaltung#Feldreferenzen|«Zuschläge/Abzüge»]] manuell und einmalig zurücksetzen.
 
&uarr; [[Personal]]
 
[[Kategorie:Handbuch Helper]]

Aktuelle Version vom 16. November 2019, 11:56 Uhr

Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020

Der Lohnbeitrag an die AHV steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

Für die Lohnabrechnungen gelten ab Januar 2020 folgende Beitragssätze:

Arbeitsnehmerbeiträge
AHV bisher    4.2% neu           4.35%
IV bisher    0.7% weiterhin   0.7%
EO bisher    0.225% weiterhin   0.225%
Total AHV/IV/EO   bisher    5.125% neu           5.275%

Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommt für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich zusätzlich 0.5% Solidaritätsbeitrag).

Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»

Passen Sie den AHV-Abzug erst an, nachdem Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt und als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.), jedoch noch vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020.

Vorgehen bei der Anpassung

  • Öffnen Sie das Fenster Personal –> Zuschläge/Abzüge, in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen zur Anwendung kokmmen.
  • Erhöhen Sie den Minuswert für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent auf -5.275.
  • Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit «OK».

  • Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes».
Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen.
Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen.

https://www.helper.ch/wiki/images/AbzugSatzaenderung.png

Manuelle Anpassung bei Nachügler-Lohnabrechnung

Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen für das Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert des AHV/IV/EO-Abzuges in der einzelnen Lohnabrechnung über «Zuschläge/Abzüge» manuell und einmalig zurücksetzen.

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