Personal – Lohnbeiträge ändern: Unterschied zwischen den Versionen

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==Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020==
==Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020==


Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.<br>
Der Lohnbeitrag an die AHV steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.<br>
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.


Für die Lohnabrechnungen gelten ab ab Januar 2020 folgende Beitragssätze:
Für die Lohnabrechnungen gelten ab Januar 2020 folgende Beitragssätze:


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Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommen für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich 0.5%).
Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommt für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich zusätzlich 0.5% Solidaritätsbeitrag).


==Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»==
==Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»==


Nehmen Sie die Änderung des AHV-Abzuges erst vor, wenn Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.) und vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020.
Passen Sie den AHV-Abzug erst an, nachdem Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt und als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.), jedoch noch vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020.


==Vorgehen bei der Anpassung==
==Vorgehen bei der Anpassung==
*Önffnen Sie das Fenster [[Personal – Zuschläge/Abzüge|Zuschläge/Abzüge]], in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen angwendet werden.
*Öffnen Sie das Fenster [[Personal – Zuschläge/Abzüge|'''Personal –> Zuschläge/Abzüge''']], in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen zur Anwendung kokmmen.
*Erhöhen Sie den <span style="color:#FF0000">Minuswert</span> für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent.
*Erhöhen Sie den <span style="color:#FF0000">Minuswert</span> für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent auf <span style="color:#FF0000">-5.275</span>.
*Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit «OK».
*Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit «OK».


[[Datei:Fenster Abzüge Zuschläge AHV 2020.png]]
[[Datei:Fenster Abzüge Zuschläge AHV 2020.png]]


*Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes»
*Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes».
:Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen.
:Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen.
:Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen.
:Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen.
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https://www.helper.ch/wiki/images/AbzugSatzaenderung.png
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==Anmerkungen==
==Manuelle Anpassung bei Nachügler-Lohnabrechnung==
Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen aus dem Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert in der einzelnen Lohnabrechnung über [[Verwaltung#Feldreferenzen|«Zuschläge/Abzüge»]] manuell und einmalig zurücksetzen.
Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen für das Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert des AHV/IV/EO-Abzuges in der einzelnen Lohnabrechnung über [[Verwaltung#Feldreferenzen|«Zuschläge/Abzüge»]] manuell und einmalig zurücksetzen.
 
&uarr; [[Personal]]


[[Kategorie:Handbuch Helper]]
[[Kategorie:Handbuch Helper]]

Aktuelle Version vom 16. November 2019, 11:56 Uhr

Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020

Der Lohnbeitrag an die AHV steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

Für die Lohnabrechnungen gelten ab Januar 2020 folgende Beitragssätze:

Arbeitsnehmerbeiträge
AHV bisher    4.2% neu           4.35%
IV bisher    0.7% weiterhin   0.7%
EO bisher    0.225% weiterhin   0.225%
Total AHV/IV/EO   bisher    5.125% neu           5.275%

Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommt für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich zusätzlich 0.5% Solidaritätsbeitrag).

Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»

Passen Sie den AHV-Abzug erst an, nachdem Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt und als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.), jedoch noch vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020.

Vorgehen bei der Anpassung

  • Öffnen Sie das Fenster Personal –> Zuschläge/Abzüge, in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen zur Anwendung kokmmen.
  • Erhöhen Sie den Minuswert für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent auf -5.275.
  • Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit «OK».

  • Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes».
Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen.
Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen.

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Manuelle Anpassung bei Nachügler-Lohnabrechnung

Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen für das Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert des AHV/IV/EO-Abzuges in der einzelnen Lohnabrechnung über «Zuschläge/Abzüge» manuell und einmalig zurücksetzen.

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