Personal – Lohnbeiträge ändern: Unterschied zwischen den Versionen
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==Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020== | |||
Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.<br> | |||
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig. | |||
Für die Lohnabrechnungen gelten ab ab Januar 2020 folgende Beitragssätze: | |||
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|+Arbeitsnehmerbeiträge | |||
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|'''AHV''' | |||
|bisher 4.2% | |||
|neu 4.35% | |||
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|'''IV''' | |||
|bisher 0.7% | |||
|weiterhin 0.7% | |||
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|'''EO''' | |||
|bisher 0.225% | |||
|weiterhin 0.225% | |||
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|'''Total AHV/IV/EO ''' | |||
|bisher 5.125% | |||
|neu 5.275% | |||
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Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommen für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich 0.5%). | |||
==Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»== | |||
Nehmen Sie die Änderung des AHV-Abzuges erst vor, wenn Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.) und vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020. | |||
==Vorgehen bei der Anpassung== | |||
*Önffnen Sie das Fenster [[Personal – Zuschläge/Abzüge|Zuschläge/Abzüge]], in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen angwendet werden. | |||
*Erhöhen Sie den <span style="color:#FF0000">Minuswert</span> für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent. | |||
*Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit «OK». | |||
[[Datei:Fenster Abzüge Zuschläge AHV 2020.png]] | |||
*Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes» | |||
:Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen. | |||
:Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen. | |||
https://www.helper.ch/wiki/images/AbzugSatzaenderung.png | https://www.helper.ch/wiki/images/AbzugSatzaenderung.png | ||
== | ==Anmerkungen== | ||
Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen aus dem Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert in der einzelnen Lohnabrechnung über [[Verwaltung#Feldreferenzen|«Zuschläge/Abzüge»]] manuell und einmalig zurücksetzen. | |||
[[Kategorie:Handbuch Helper]] | [[Kategorie:Handbuch Helper]] |
Version vom 12. November 2019, 23:59 Uhr
Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020
Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Für die Lohnabrechnungen gelten ab ab Januar 2020 folgende Beitragssätze:
AHV | bisher 4.2% | neu 4.35% |
IV | bisher 0.7% | weiterhin 0.7% |
EO | bisher 0.225% | weiterhin 0.225% |
Total AHV/IV/EO | bisher 5.125% | neu 5.275% |
Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommen für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich 0.5%).
Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»
Nehmen Sie die Änderung des AHV-Abzuges erst vor, wenn Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.) und vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020.
Vorgehen bei der Anpassung
- Önffnen Sie das Fenster Zuschläge/Abzüge, in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen angwendet werden.
- Erhöhen Sie den Minuswert für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent.
- Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit «OK».
- Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes»
- Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen.
- Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen.
https://www.helper.ch/wiki/images/AbzugSatzaenderung.png
Anmerkungen
Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen aus dem Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert in der einzelnen Lohnabrechnung über «Zuschläge/Abzüge» manuell und einmalig zurücksetzen.