Personal – Zuschläge/Abzüge: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Helper
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 22: Zeile 22:
;Taste «Liste drucken»:Geben Sie hier eine deatillierte Ansicht aller erfassten Zuschläge/Abzüge ein.
;Taste «Liste drucken»:Geben Sie hier eine deatillierte Ansicht aller erfassten Zuschläge/Abzüge ein.


==Link zum Bundesamt für Sozialversicherung==
==Link zum Bundesamt für Sozialversicherungen==
[https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ueberblick/beitraege.html aktuelle Sozialversicherungsbeiträge]
[https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ueberblick/beitraege.html aktuelle Sozialversicherungsbeiträge]



Version vom 11. November 2019, 17:26 Uhr

In diesem Fenster könnnen Sie alle möglichen Abzüge (z. B. Beiträge an die Sozialversicherungen) oder Zuschäge (z. B. Familienzulagen), die in Ihrem Betrieb Anwendung finden, als Vorlagen erfassen.

Um nachträgliche Aufwände zu vermeiden, empfhielt sich bei Spezial- und möglichen Grenzfällen eine vertiefte Recherche und Überprüfung (z. B. Quellensteuer, Schwellenwert bei ALV usw.).

Feldreferrenzen

Liste
Hier sehen Sie alle bestehenden Einträge.
Name
Geben Sie hier eine eindeutige Bezeichnung ein. Diese erscheint auch auf der Lohnabrechnung.
Fixer Betrag
Falls es sich um einen für alle Betroffenen um denselben Betrag handelt, können Sie diesen hier eingeben (z. B. Abzug für Parkplatzbenutzung).
Prozentualer Abzug
Geben Sie hier einen Wert, falls es sich um einen prozentualen Lohnanteil handelt (AHV, UVG usw.)
Der tatsächliche Betrag ist in der Lohnabrechnung sichtbar. In der Regel ist der Bruttolohn massgebend.
Untergrenze/Obergrenze
Hier können Sie für die einzelnen Abzüge/Zuschläge eine Unter- und Obergrenze festlegen.
Codebuchstaben für Lohnausweis
Geben Sie hier bei Bedarf den Code als Referenz für den Lohnausweis ein.
Buchhaltungskonto
Geben Sie hier das Buchhaltungskonto an, auf welches der Betrag gebucht werden soll.
Arbeitgeber/Arbeitnehmer
Die hier erfassten Werte gelten in der Regel für den Arbeitnehmeranteil.
Taste «Liste drucken»
Geben Sie hier eine deatillierte Ansicht aller erfassten Zuschläge/Abzüge ein.

Link zum Bundesamt für Sozialversicherungen

aktuelle Sozialversicherungsbeiträge

Verwandte Themen

Personal – Verwaltung