Personal – Zuschläge/Abzüge: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. November 2019, 17:28 Uhr
In diesem Fenster können Sie alle möglichen Abzüge (z. B. Beiträge an die Sozialversicherungen) oder Zuschläge (z. B. Familienzulagen), die in Ihrem Betrieb Anwendung finden, als Vorlagen erfassen.
Um nachträgliche Aufwände zu vermeiden, empfiehlt sich bei Spezial- und möglichen Grenzfällen eine vertiefte Recherche und Überprüfung (z. B. Quellensteuer, Schwellenwert bei ALV usw.).
Feldreferenzen
- Liste
- Hier sehen Sie alle bestehenden Einträge.
- Name
- Geben Sie hier eine eindeutige Bezeichnung ein. Diese erscheint auch auf der Lohnabrechnung.
- Fixer Betrag
- Falls es sich um einen für alle Betroffenen um denselben Betrag handelt, können Sie diesen hier eingeben (z. B. Abzug für Parkplatzbenutzung).
- Prozentualer Abzug
- Geben Sie hier einen Wert, falls es sich um einen prozentualen Lohnanteil handelt (AHV, UVG usw.)
- Der tatsächliche Betrag ist in der Lohnabrechnung sichtbar. In der Regel ist der Bruttolohn massgebend.
- Untergrenze/Obergrenze
- Hier können Sie für die einzelnen Abzüge/Zuschläge eine Unter- und Obergrenze festlegen.
- Codebuchstaben für Lohnausweis
- Geben Sie hier bei Bedarf den Code als Referenz für den Lohnausweis ein.
- Buchhaltungskonto
- Geben Sie hier das Buchhaltungskonto an, auf welches der Betrag gebucht werden soll.
- Arbeitgeber/Arbeitnehmer
- Die hier erfassten Werte gelten in der Regel für den Arbeitnehmeranteil.
- Taste «Liste drucken»
- Geben Sie hier eine detaillierte Ansicht aller erfassten Zuschläge/Abzüge aus.
Link zum Bundesamt für Sozialversicherungen
aktuelle Sozialversicherungsbeiträge