Anpassung des MwSt-Satzes: Unterschied zwischen den Versionen
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Tipp: Wenn Sie mit der rechten Maus-Taste auf das Feld MwSt-Code im Auftragszeilen-Fenster klicken, können Sie einen Satz auf alle Zeilen eines Auftrags übertragen. | Tipp: Wenn Sie mit der rechten Maus-Taste auf das Feld MwSt-Code im Auftragszeilen-Fenster klicken, können Sie einen Satz auf alle Zeilen eines Auftrags übertragen. | ||
Es kann nicht schaden, in dieser Umstellungsphase jeweils etwas genauer auf die MwSt bei eingehenden und ausgehenden Rechnungen zu schauen. | Es kann nicht schaden, in dieser Umstellungsphase jeweils etwas genauer auf die MwSt bei eingehenden und ausgehenden Rechnungen zu schauen. | ||
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Version vom 20. Oktober 2022, 13:42 Uhr
Hier wird exemplarisch das Vorgehen in Helper bei einer MWST-Anpassung beschrieben. Die Zahlen beziehen sich auf die Sätze, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind.
Um den Helper mit dem neuen MwSt-Satz von 7.7 % einzurichten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Erstellen des neuen MwSt-Satzes von 7.7 % mit den Konten des alten 8%-Satzes
Diesen Schritt können Sie sofort durchführen. Er hat keinen Einfluss auf die Aufträge des laufenden Jahres, die Sie ja noch mit 8% verrechnen müssen.
- Gehen sie in Hauptmaske: Einstellungen: Tabellen 1: MwSt-Sätze
- Klicken Sie in der Liste auf den MwSt-Satz mit dem Kürzel '80'
- Klicken Sie auf 'Ändern'
- Ändern Sie seinen Namen von 'normal' auf 'normal 2017'
- Klicken Sie auf 'Ok'
- Notieren Sie die Werte des MwSt-Satzes '80'
- Klicken Sie auf 'Neu'
- Geben Sie folgende Werte ein: Name: 'normal', Satz in %: '7.7', und Kürzel: '77' . Alle anderen Felder (besonders die MwSt-Konten) geben Sie wie beim MwSt-Satz '80' ein.
- Klicken Sie 'Ok'
- Überprüfen Sie, dass alles richtig eingegeben wurde.
Sie können den neuen MwSt-Satz ab sofort bei Aufträgen verwenden, von denen Sie schon wissen, dass sie erst 2018 verrechnet werden. Geben Sie dazu den MwSt-Code '77' in den Auftragszeilen des Auftrags ein.
Neuen Satz als Standard und alten Satz als 'alt' angeben
Diese Schritte sollten Sie Anfangs 2018 machen, idealerweise nachdem Sie alle Aufträge von 2017 verrechnet haben und bevor Sie neue Aufträge eröffnen.
Alten Satz '80' als 'alt' markieren
Diese Einstellung hat zu Folge, dass Offerten aus 2017, die 2018 zu Aufträgen werden und Aufträge aus 2017, die 2018 dupliziert werden, den neuen MwSt-Satz erhalten.
- Gehen sie in Hauptmaske: Einstellungen: Tabellen 1: MwSt-Sätze
- Klicken Sie in der Liste auf den MwSt-Satz mit dem Kürzel '80'
- Klicken Sie auf 'Ändern'
- Klicken Sie auf 'Markierung für alt'
- Klicken Sie auf 'Ok'
Neuer Satz '77' als Standard bei neuen Aufträgen
- Gehen Sie in Hauptmaske: Einstellungen: Aufträge/Offerten/Projekte
- Ein Fenster mit vielen Einstellungen öffnet sich.
- Klicken Sie oben auf den Reiter 'Aufträge & Offerten'
- Suchen Sie das Feld 'Standard-MwSt-Satz'
- Klicken Sie auf 'Ändern'
- Geben Sie im Feld 'Standard-MwSt-Satz' den Wert '77' ein.
- Klicken Sie auf 'OK'
Neuer Satz '77' als Standard bei neuen Gutschriften
- Gehen Sie in Hauptmaske: Einstellungen: Gutschriften.
- Klicken Sie auf 'Ändern'
- Geben Sie im Feld 'MwSt-Code für BK-Gutschriften' den Wert '77' ein.
- Klicken Sie auf 'OK'
Neuer Satz '77' als Standard bei neuen Kreditoren
- Gehen Sie in Hauptmaske: Einstellungen: Kreditoren.
- Klicken Sie auf 'Ändern'
- Geben Sie im Feld 'MwSt-Code bei Kreditoren' den Wert '77' ein.
- Klicken Sie auf 'OK'
MwSt-Satz bei über den Jahreswechsel laufenden Aufträgen anpassen
Aufträge, die über den Jahreswechsel laufen, müssen Sie, wenn nötig, manuell auf den neuen MwSt-Code '77' umstellen. Gehen Sie dazu folgendermassen vor:
- Geben Sie bei allen Auftragszeilen des Auftrags den neuen Kürzel '77' im Feld 'MwSt-Code' ein.
Bemerkungen
Sie können jederzeit den MwSt-Satz in den Auftragszeilen eines einzelnen Auftrags manuell ändern, falls der automatisch vorgeschlagene Satz nicht korrekt sein sollte. Tipp: Wenn Sie mit der rechten Maus-Taste auf das Feld MwSt-Code im Auftragszeilen-Fenster klicken, können Sie einen Satz auf alle Zeilen eines Auftrags übertragen. Es kann nicht schaden, in dieser Umstellungsphase jeweils etwas genauer auf die MwSt bei eingehenden und ausgehenden Rechnungen zu schauen.
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