Personal – Lohnbeiträge ändern

Aus Helper
Version vom 16. November 2019, 11:56 Uhr von Cavi (Diskussion | Beiträge) (→‎Vorgehen bei der Anpassung)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Höherer AHV-Abzug auf dem Lohn ab 1. Januar 2020

Der Lohnbeitrag an die AHV steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent.
Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

Für die Lohnabrechnungen gelten ab Januar 2020 folgende Beitragssätze:

Arbeitsnehmerbeiträge
AHV bisher    4.2% neu           4.35%
IV bisher    0.7% weiterhin   0.7%
EO bisher    0.225% weiterhin   0.225%
Total AHV/IV/EO   bisher    5.125% neu           5.275%

Sofern Sie AHV/IV/EO zusammen mit der ALV abrechnen, kommt für diese noch 1.1 Lohnprozente hinzu (ab CHF 12'350.00/monatlich zusätzlich 0.5% Solidaritätsbeitrag).

Zeitpunkt der Anpassung in «Helper»

Passen Sie den AHV-Abzug erst an, nachdem Sie alle Lohnabrechnungen für 2019 erstellt und als Kreditor verbucht haben (auch Gratifikation, Bonifikation usw.), jedoch noch vor dem Erstellen der ersten Januar-Löhne für 2020.

Vorgehen bei der Anpassung

  • Öffnen Sie das Fenster Personal –> Zuschläge/Abzüge, in welchem Sie alle möglichen Lohnzuschläge und -abzüge verwalten können, die bei Ihnen zur Anwendung kokmmen.
  • Erhöhen Sie den Minuswert für den für den Beitragssatz «AHV, IV; EO» um 0.15 Prozent auf -5.275.
  • Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit «OK».

  • Quittieren Sie das erscheinende Hinweisfenster mit «Yes».
Dadurch wird der neue Ansatz auf die einzelnen Angestellten-Lohndaten übertragen.
Ab diesem Moment gilt der aktualisierte Wert für alle neu erstellten Lohnabrechnungen.

https://www.helper.ch/wiki/images/AbzugSatzaenderung.png

Manuelle Anpassung bei Nachügler-Lohnabrechnung

Sollten Sie nach der Umstellung noch Lohnabrechnungen für das Vorjahr mit dem alten Beitragssatz erstellen müssen, können Sie den Wert des AHV/IV/EO-Abzuges in der einzelnen Lohnabrechnung über «Zuschläge/Abzüge» manuell und einmalig zurücksetzen.

Personal