MWST-Abrechnung: Unterschied zwischen den Versionen
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:Abgerechnet wird quartalsweise. | |||
*Saldo: Wer mittels Saldosteuersatz abrechnen möchte, muss dies der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) schriftlich mitteilen und sich dafür anmelden. | |||
:Der Umsatz darf CHF 5 Mio. jährlich nicht übersteigen, die Abrechnung erfolgt halbjährlich. | |||
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*Vereinbart:Bei der Abrechnung nach vereinbarten Entgelten wird die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig. | |||
:Die Vorsteuer können Sie per Zeitpunkt der Rechnungsstellung durch Ihren Lieferanten zurück verlangen. | |||
*Vereinnahmt:Bei der Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten ist der Zeitpunkt der Zahlung einer Rechnung wesentlich für die Steuerbemessung. | |||
:Die Vorsteuer kann erst mit der Zahlung zurück gefordert werden. | |||
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:Abhängig von der Abrechnungsart, werden Ihnen quartalsweise oder halbjährige Zeiträume zur Auswahl angeboten. | |||
Taste «Daten laden»:Hier können Sie die Daten gemäss Ihren Vorgaben in die Ansicht laden. | |||
Taste «Lieste ausgeben»:Hier können Sie eine Aufstellung ausgeben, wovon Sie die Beträge in Ihre MWST-Abrechnung übertragen können. | |||
Reiter «Debitoren/Kreditoren/Entgeldsminderung»:Hier können Sie sich durch die drei verschiedenen Ansichten klicken. | |||
:Entgeltminderung meint z. B. Umsatzausfall wegen Mängelrüge. | |||
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Version vom 26. November 2019, 02:46 Uhr
Dieses Fenster finden Sie unter Buchhaltung -> MWST-Abrechnung.
Hier können Sie sich die MWST-relevanten Daten zusammenstellen lassen.
Feldreferenzen
- Dropdown «Abrechnungsart 1»
- Effektiv: Bei der effektiven Methode wird der Umsatz deklariert und die bezahlte MWST (Vorsteuer) wieder abgezogen (z. B. MWST auf Umsatz abzüglich MWST auf Investitionen).
- Abgerechnet wird quartalsweise.
- Saldo: Wer mittels Saldosteuersatz abrechnen möchte, muss dies der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) schriftlich mitteilen und sich dafür anmelden.
- Der Umsatz darf CHF 5 Mio. jährlich nicht übersteigen, die Abrechnung erfolgt halbjährlich.
- Dropdown «Abrechnungsart 2»
- Vereinbart:Bei der Abrechnung nach vereinbarten Entgelten wird die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig.
- Die Vorsteuer können Sie per Zeitpunkt der Rechnungsstellung durch Ihren Lieferanten zurück verlangen.
- Vereinnahmt:Bei der Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten ist der Zeitpunkt der Zahlung einer Rechnung wesentlich für die Steuerbemessung.
- Die Vorsteuer kann erst mit der Zahlung zurück gefordert werden.
- Dropdown «Land»
- Hier können Sie zwischen Schweiz und Deutschland wählen.
- Dropdown «Zeitraum»
- Hier können Sie den Abrechnungszeitraum wählen.
- Abhängig von der Abrechnungsart, werden Ihnen quartalsweise oder halbjährige Zeiträume zur Auswahl angeboten.
Taste «Daten laden»:Hier können Sie die Daten gemäss Ihren Vorgaben in die Ansicht laden.
Taste «Lieste ausgeben»:Hier können Sie eine Aufstellung ausgeben, wovon Sie die Beträge in Ihre MWST-Abrechnung übertragen können.
Reiter «Debitoren/Kreditoren/Entgeldsminderung»:Hier können Sie sich durch die drei verschiedenen Ansichten klicken.
- Entgeltminderung meint z. B. Umsatzausfall wegen Mängelrüge.